Jan Bittler - Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht wird vermieden, dass im Falle ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit z.B. das Betreuungsgericht Heidelberg für sie gegebenenfalls einen familienfremden Betreuer bestellt. Denn nur wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt ist, wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden. Gerne unterstütze ich Sie beim Abfassen einer Vorsorgevollmacht, die den aktuellen Anforderungen der Gerichte entspricht. Auch spreche ich mit Ihnen über das Risiko, sich einer anderen Person voll und ganz anzuvertrauen und welche Möglichkeiten es gibt, sie ab zusichern.

Während sie in einer Vorsorgevollmacht also bestimmen, wer ihr Vertreter wird, geben Sie mit einer Patientenverfügung konkrete Anweisungen an die sie zukünftig behandelnden Ärzte und Pfleger, wenn sie mit diesen nicht mehr kommunizieren können. Auch hier ist es wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zu Patientenverfügungen bei deren Gestaltung zu beachten. Hierbei unterstütze ich Sie.

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